Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch Mitarbeiter*innen ohne eine vollständige Ausbildung in der Elektrotechnik einfache, abgegrenzte und sich wiederholende Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen.
Ermöglichen Sie sich mehr Eigenständigkeit bei der Erledigung von bestimmten Tätigkeiten an elektrotechnischen Anlagen in den Bereichen Industrie, Service und Handwerk.