Die Weiterbildungsprämie richtet sich an Personen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem erfolgreichen und nachgewiesenen Berufsabschluss von einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) führt, sofern die Weiterbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt und durch einen Bildungsgutschein gefördert wird.
Eine Prämie von 1.000 Euro wird für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung vor einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) gewährt und muss als Nachweis vorgelegt werden. Eine Prämie von 1.500 Euro ist für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung vorgesehen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.
Als anerkannter Bildungsträger sind unsere Umschulungen zu 100 % förderfähig – entweder über Bildungsgutscheine oder über das Qualifizierungschancengesetz.
Egal, ob als einzelnes Modul oder bis zum Berufsabschluss – auch unsere TQs sind zu 100 % förderfähig, entweder über einen Bildungsgutschein oder über das Qualifizierungschancengesetz (QCG).
Auch Angestellte haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei ihren Weiterbildungen finanziell unterstützen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Förderung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet – Zweigniederlassung
der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Töferbohmstr. 8
28195 Bremen
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