Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die ihre beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen, die für Ihr Tätigkeitsfeld zukunftsgerichtet benötigt werden, erweitern möchten, oder die in einem sogenannten Engpassberuf tätig sind, in dem Fachkräfte dringen gesucht werden.
Die Höhe der Zuschüsse und Kostenübernahmen hängt dabei von Faktoren wie der Größe des Betriebs, dem Alter der Mitarbeitenden und der Art der Weiterbildung ab.
Als zertifizierter Bildungsträger können Sie Ihre Weiterbildung im BWU über das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.
Als anerkannter Bildungsträger sind unsere Umschulungen zu 100 % förderfähig – entweder über Bildungsgutscheine oder über das Qualifizierungschancengesetz.
Egal, ob als einzelnes Modul oder bis zum Berufsabschluss – auch unsere TQs sind zu 100 % förderfähig, entweder über einen Bildungsgutschein oder über das Qualifizierungschancengesetz (QCG).
Auch Angestellte haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei ihren Weiterbildungen finanziell unterstützen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Förderung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet – Zweigniederlassung
der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
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