Egal ob in Bremen oder Bremerhaven – in der Hansestadt gibt es zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Qualifizierungsangebote zu erhalten. Speziell zugeschnittene Programme unterstützen die unterschiedlichsten Zielgruppen dabei, ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen die Möglichkeit bietet, sich beruflich weiterzubilden. Dabei gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um von der Förderung profitieren zu können. Wer arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, einen Berufsabschluss nachholen möchte oder berufstätig ist und den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes sichern will, kann gefördert werden.
Die Förderung umfasst eine mögliche Kostenübernahme von Lehrgängen, Kursen, Fahrten, Unterbringung, Verpflegung sowie Kinderbetreuung. Dabei können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Anpassungsweiterbildungen, Umschulungen, Vorbereitungen auf die Externenprüfung, Vorbereitungen auf die Fachwirtprüfung oder auch Teilqualifikationen.
Die Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Hier können Interessierte sich umfassend informieren und ihre Fragen klären lassen.
Es ist jedoch auch wichtig zu erwähnen, dass ähnliche Förderungen auch durch die Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften wie die VBG, die BGHW oder die BG BAU möglich sind. Insbesondere wenn eine berufliche Rehabilitation aufgrund von Erkrankung notwendig wird, kann hier Unterstützung beantragt werden.
Der Bildungsgutschein bietet somit eine Chance für Menschen, ihre berufliche Zukunft zu gestalten und weiterzuentwickeln. Mit der Unterstützung durch die verschiedenen Förderungen können neue Karrierewege beschritten und Chancen genutzt werden.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die ihre beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen, die für Ihr Tätigkeitsfeld zukunftsgerichtet benötigt werden, erweitern möchten, oder die in einem sogenannten Engpassberuf tätig sind, in dem Fachkräfte dringen gesucht werden.
Die Höhe der Zuschüsse und Kostenübernahmen hängt dabei von Faktoren wie der Größe des Betriebs, dem Alter der Mitarbeitenden und der Art der Weiterbildung ab.
Die Weiterbildungsprämie richtet sich an Personen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem erfolgreichen und nachgewiesenen Berufsabschluss von einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) führt, sofern die Weiterbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt und durch einen Bildungsgutschein gefördert wird.
Eine Prämie von 1.000 Euro wird für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung vor einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) gewährt und muss als Nachweis vorgelegt werden. Eine Prämie von 1.500 Euro ist für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung vorgesehen.
Die Initiative Zukunftsstarter richtet sich an junge Erwachsene ab 25 Jahren, die bisher keinen Berufsabschluss haben oder nur angelernt oder ungelernt gearbeitet haben (oder aktuell arbeiten). Auch diejenigen, die zwar einen Berufsabschluss haben, aber seit mindestens 4 Jahren lediglich an- oder ungelernt in einem anderen Beruf tätig waren, können gefördert werden. Zudem ist die Initiative auch für diejenigen gedacht, die nach längerer Zeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten bzw. wiedereinsteigen möchten.
Die Initiative unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch mögliche Kostenübernahme von Lehrgängen/Kursen, Fahrten, Unterbringung, Verpflegung sowie Kinderbetreuung. Je nach Bedarf können unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifikationen oder Vorbereitungen auf die Externenprüfung.
Die Beratung und Ausstellung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Die Initiative Zukunftsstarter bietet eine hervorragende Chance für junge Erwachsene, um ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern und sich für zukünftige Herausforderungen fit zu machen.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderungsmöglichkeit des BMBF für Menschen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten. Hierzu zählen beispielsweise Abschlüsse als Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in. Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine ausreichende Berufspraxis nachgewiesen werden kann, welche je nach angestrebtem Abschluss unterschiedlich lang sein kann.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung erst erfolgt, wenn durch die prüfende Kammer die Zulassung bestätigt wurde. Die Förderung kann verschiedene Kosten abdecken, wie zum Beispiel die Kosten für die Weiterbildung, die Prüfungen, den Lebensunterhalt bei Vollzeitlehrgängen, die Kinderbetreuung oder die Kosten für das Abschlussprojekt.
Allerdings kann es sein, dass bei einigen Förderarten ein Teil der geförderten Kosten zurückgezahlt werden muss. In Bremen wird der Antrag auf Förderung bei der NBank gestellt. Das Aufstiegs-BAföG bietet somit eine attraktive Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden und dadurch die eigenen Karrierechancen zu verbessern.
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf den Seiten der IHK und der HWK.
Das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung richtet sich an Personen, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, im Anschluss mindestens zwei Jahre gearbeitet haben und besondere berufliche Leistungen belegen können.
Die Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung übernimmt die Kosten für Bücher und Studium (Vollzeit oder berufsbegleitend) durch monatliche Stipendienbeträge. Das Aufstiegsstipendium wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergeben.
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie richtet sich an Personen, die in Bremen ansässig oder beschäftigt sind und eine berufliche Fortbildung anstreben, um in ihrem derzeitigen Beruf aufzusteigen. Bei Vorlage eines erfolgreichen Abschlusses einer Aufstiegsfortbildungsprüfung gemäß dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) können förderfähige Personen eine Prämie von 1.300 Euro erhalten.
Zu den Leistungen, die im Rahmen der Aufstiegsfortbildungs-Prämie angeboten werden, gehört unter anderem die Durchführung von Aufstiegsfortbildungsprüfungen zum/zur Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in, Fachkaufmann:frau, Erzieher:in oder vergleichbaren Berufen.
Bildungszeit ist eine Form der Freistellung, die für politische, berufliche oder allgemeine Weiterbildung genutzt wird - vorher als Bildungsurlaub bekannt.
Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung zur Verfügung. Eine Bildungszeitveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Hier gibt es verschiedene Veranstaltungen, die z.B. für einzelne Tage, eine Woche oder auch für zwei Wochen angeboten werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortzuzahlen. Die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
An einer Bildungszeitveranstaltung kann jede Person teilnehmen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz im Bundesland Bremen haben, können jedoch für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine Freistellung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz beanspruchen.
Der Freistellungsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende, Mini-Jobber und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Das Bremische Bildungszeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter. Diese haben einen entsprechenden Anspruch nach der Bremischen Urlaubsverordnung (BremUrlVO). Für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz sich in einem anderen Bundesland befindet, gilt das entsprechende Landesgesetz.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungszeit ist, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bremen als Bildungszeitveranstaltung anerkannt ist. Die Veranstaltungen des Bildungszentrums der Wirtschaft im Unterwesergebiet erfüllen diese Voraussetzung.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.
Als anerkannter Bildungsträger sind unsere Umschulungen zu 100 % förderfähig – entweder über Bildungsgutscheine oder über das Qualifizierungschancengesetz.
Egal, ob als einzelnes Modul oder bis zum Berufsabschluss – auch unsere TQs sind zu 100 % förderfähig, entweder über einen Bildungsgutschein oder über das Qualifizierungschancengesetz (QCG).
Auch Angestellte haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei ihren Weiterbildungen finanziell unterstützen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Förderung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
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