WEITERBILDUNGSPRÄMIE

Die Weiterbildungsprämie richtet sich an Personen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem erfolgreichen und nachgewiesenen Berufsabschluss von einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) führt, sofern die Weiterbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt und durch einen Bildungsgutschein gefördert wird.

Eine Prämie von 1.000 Euro wird für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung vor einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) gewährt und muss als Nachweis vorgelegt werden. Eine Prämie von 1.500 Euro ist für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung vorgesehen.